Zwischenzeugnis anfordern: Das sind gute Gründe
Wer als Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens ein Zwischenzeugnis anfordern möchte, sollte dabei einige Dinge berücksichtigen. Das beginnt bereits mit der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt, ab dem man einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber einreichen kann. Prinzipiell können Sie zu jedem Zeitpunkt ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber anfordern, allerdings ist man gut damit beraten, wenn man im gleichen Zuge relevante Gründe vorlegen kann, warum man ein solches Zeugnis überhaupt benötigt. Welche Gründe das sein können, wie genau man am besten nach einem Zwischenzeugnis fragt und ob man als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein solches Zwischenzeugnis hat, sind genau die Fragen, um die sich dieser Artikel drehen wird.
Was ist ein Zwischenzeugnis?
Bei einem Zwischenzeugnis handelt es sich, wie es der Name bereits verrät, um eine von Ihrem Arbeitgeber ausgestellte Beurteilung Ihrer bisherigen Tätigkeiten im Unternehmen. Anders als bei einem Abschluss- oder Arbeitszeugnis, welches man nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erhält, wird im Rahmen eines Zwischenzeugnisses die berufliche Leistung noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber attestiert. Beurteilt und bewertet werden in einem Zwischenzeugnis unter anderem die eigenen Erfolge im Unternehmen, die Arbeitsleistung, die fachliche Kompetenz und das Sozialverhalten, allen voran im Umgang mit Mitarbeitern und Vorgesetzten. In welchen Situationen eine derartige Beurteilung Ihrer Leistungen während eines aktiven Arbeitsverhältnisses für Sie wichtig sein kann, erklären wir Ihnen im nächsten Abschnitt.
Wofür kann die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses wichtig sein?
Während nun also klar ist, was ein Zwischenzeugnis ist, stellt sich im Anschluss direkt die Frage, wofür eine Beurteilung dieser Art eigentlich benötigt wird. Den Sinn und Zweck eines Abschluss- bzw. Arbeitszeugnisses erklärt im Gegensatz dazu fast von selbst, schließlich benötigt man nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses irgendeine Form von Bewertung oder Beurteilung, die die eigene Leistung attestiert und festhält. Wichtig ist ein solches Abschlusszeugnis etwa bei einer erneuten Bewerbung, nachdem man das vorherige Unternehmen verlassen hat. Dadurch können Sie Ihrem potenziell zukünftigen Arbeitgeber darlegen, welche Erfolge Sie bereits im Rahmen Ihres vorherigen Arbeitsverhältnisses erzielt haben und dadurch gegebenenfalls Ihre Chancen auf eine Einstellung erhöhen. Doch wie sieht es im Gegensatz dazu mit einem Zwischenzeugnis aus?
Tatsächlich kann auch ein Zwischenzeugnis im Zuge einer Bewerbung von Bedeutung sein, wie in dem Fall, dass man sich aus einer Anstellung heraus bei einem neuen Unternehmen bewerben möchte. Sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, um eine neue Stelle zu bewerben, kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Angefangen bei einer generellen Unzufriedenheit mit Ihrem bisherigen Job, bis hin zu einem angekündigten Stellenabbau im Unternehmen, auf den Sie entsprechend vorbereitet sein wollen. Für Arbeitnehmer tritt häufiger die Situation ein, dass Sie sich bereits während eines laufenden Arbeitsvertrags nach anderen Jobmöglichkeiten umsehen.
Ein weiterer, sehr häufiger Grund, warum man als Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis benötigt, geht mit einer möglichen internen Bewerbung einher. Unter einer internen Bewerbung versteht man eine Bewerbung innerhalb eines Unternehmens für eine neue und nicht selten höhere Position. Um die bisherigen unternehmensinternen Erfolge und die eigene Leistung innerhalb der Bewerbung untermauern zu können, kann hier ein Zwischenzeugnis von Ihrem Arbeitgeber herangezogen werden.
Selbes gilt für ausgewählte Weiterbildungsmaßnahmen, die in bestimmten Fällen ein Zwischenzeugnis von Ihnen verlangen. Eine weitere Situation ergibt sich auch durch eine mögliche längerfristige Auszeit, zum Beispiel durch die Elternzeit. Bevor man in Elternzeit geht, kann es sinnvoll sein, seinen aktuellen Leistungsstand noch vor der anstehenden Unterbrechung vom Arbeitgeber dokumentieren zu lassen.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Grundsätzlich kann man zwar zu jedem Zeitpunkt ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber anfordern, gesetzlichen Anspruch darauf hat man jedoch nicht. Ganz im Gegensatz zu einem Arbeitszeugnis (Abschlusszeugnis), welches man nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber erhält. Obwohl man als Arbeitnehmer also damit keinen direkten Anspruch auf ein solches Zeugnis hat, stellen die meisten Arbeitgeber dennoch auf Anfrage hin ein solches Zwischenzeugnis aus. In bestimmten Fällen können zudem ausgewählte Arbeits- und Tarifverträge Regelungen enthalten, die tatsächlich eine Ausstellung eines Zwischenzeugnisses vertraglich vorsehen. Das ist allerdings von Arbeits- zu Arbeitsvertrag verschieden und folgt keiner gesetzlichen, allgemeinen Regelung.
Wenn Sie ein Zwischenzeugnis anfordern möchten, ist es daher wichtig, dass Sie eine angemessene und legitime Begründung für Ihren Antrag vorlegen. Im weiteren Verlauf dieses Artikels haben wir für Sie sieben gute Gründe aufgelistet, die in der Regel als legitime Begründungen betrachtet werden, wenn Sie ein Zwischenzeugnis anfordern möchten.
Was unterscheidet ein Arbeitszeugnis von einem Zwischenzeugnis?
Wie bereits eingangs in diesem Artikel erwähnt wurde, gilt es, ein Zwischenzeugnis nicht mit einem Arbeitszeugnis zu verwechseln. Ein Arbeitszeugnis, auch unter der Bezeichnung Abschlusszeugnis oder Endzeugnis bekannt, dokumentiert Ihre Leistungen, nachdem ein Arbeitsverhältnis endet und Sie damit das Unternehmen verlassen. Die Ausstellung eines Zeugnisses dieser Art ist, im Gegensatz zu einem Zwischenzeugnis, für den Arbeitgeber verpflichtend. Sie haben damit gesetzlichen Anspruch auf ein solches Zeugnis nach Beendigung Ihres Arbeitsvertrags, unabhängig davon, was genau in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Ein Abschlusszeugnis muss Ihnen im Übrigen auch im Rahmen einer Kündigung ausgehändigt werden, unabhängig davon, ob diese Kündigung von Ihnen oder vom Unternehmen ausging.
Abgesehen von den genannten rechtlichen und formalen Aspekten, die ein Arbeitszeugnis von einem Zwischenzeugnis unterscheidet, gibt es auch einige inhaltliche Unterschiede. So erhält man im Rahmen eines Abschlusszeugnisses eine abschließende Beurteilung der eigenen Leistungen, der den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses umfasst. Zudem kann ein Arbeits- oder Abschlusszeugnis auch Dankes- oder Bedauernsformeln enthalten, insbesondere, wenn das Unternehmen oder Ihr Arbeitgeber besonders zufrieden mit Ihnen war.
Etwas anders sieht dies bei einem Zwischenzeugnis aus, welches in der Regel sehr viel formaler und neutraler formuliert wird. Da das Arbeitsverhältnis nach der Ausstellung eines solchen Zeugnisses weiterhin besteht, wird auf abschließende Formulierungen dieser Art in der Regel verzichtet. Zwar ist es das Ziel beider Zeugnisse, Ihre Leistungen als Angestellter entsprechend zu beurteilen, allerdings unterscheiden sich beide Zeugnisse in ihrer Ausrichtung und Formulierung.
Der allgemeine Aufbau eines Zwischenzeugnisses in der Zusammenfassung:
- Personalien
- Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und Stellenbezeichnung
- Beschreibung der Funktion des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Stelle
- Beurteilung der fachlichen Leistungen
- Beurteilung des Sozialverhaltens im Umgang mit Mitarbeitern und Vorgesetzten
- Nennung der Gründe für die Ausstellung des Zeugnisses
- Schlussformel
- Unterschrift und Datum
Welche Gründe gelten als angemessen, um ein Zwischenzeugnis anzufordern?
Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber anfordern wollen, sollte dies nicht wahllos und damit grundlos geschehen. Stattdessen sollten Sie berechtigte und legitime Gründe vorlegen können, die die Notwendigkeit eines Zwischenzeugnisses gegenüber Ihrem Vorgesetzten rechtfertigen können. Welche triftigen Gründe es gibt, um solch ein Zeugnis anzufordern, und wie man seine Begründung dabei am besten formuliert, haben wir im Folgenden für Sie anhand einer Auswahl von sieben triftigen Gründen zusammengefasst.
Grund Nr. 1: „Langjährige Tätigkeit im Unternehmen“
Eine sehr häufig herangezogene Begründung, wenn Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber anfordern möchten, geht mit der Betriebszugehörigkeit einher. Insbesondere wenn Sie schon sehr lange in einem Unternehmen tätig sind, dabei jedoch bisher keinerlei Beurteilung Ihrer Leistung erhalten haben, kann eine solche Begründung durchaus angebracht sein.
Grund Nr. 2: „Beförderung oder Weiterbildung“
Auch etwaige Beförderungen oder Weiterbildungsmaßnahmen können eine gute Begründung sein, wenn Sie ein Zwischenzeugnis anfordern möchten. Das hängt damit zusammen, dass in etwa bei einem Abteilungs- oder Positionswechsel, Ihr neuer Vorgesetzter ohne eine zwischenzeitliche Dokumentation Ihre Leistungen, nur sehr schwer einschätzen kann, wie gut Sie auf Ihre neue Position bereits vorbereitet sind. Potenziellen Missverständnissen kann so vorgebeugt werden.
Grund Nr. 3: „Vorgesetztenwechsel“
Der Wechsel von Vorgesetzten kann in einigen Unternehmen häufiger vorkommen. Durch einen Vorgesetztenwechsel kann sich für Sie die Notwendigkeit ergeben, einen Nachweis Ihrer bisherigen Leistungen mittels eines Zwischenzeugnisses zu beantragen. Ihre bisherigen Kompetenzen geraten so nicht in Vergessenheit und helfen Ihrem neuen Vorgesetzten, Sie besser einschätzen zu können.
Grund Nr. 4: „Elternzeit oder längere Abwesenheit“
Bei einer längeren Abwesenheit von Ihrer Arbeitsstelle, wie zum Beispiel im Rahmen der Elternzeit, kann Ihnen ein Zwischenzeugnis mehr Sicherheit geben. Das gilt allen voran für den Fall, dass Sie nach oder bereits während der Abwesenheit eine neue berufliche Richtung einschlagen möchten.
Grund Nr. 5: „Positionswechsel“
Der Wechsel einer Position innerhalb des Unternehmens geht Hand in Hand mit der Begründung, die wir bereits unter Grund Nr. 2 angeführt haben. Vorgesetzte, die nun für Sie verantwortlich sind, können durch einen zwischenzeitlichen Leistungsnachweis besser einschätzen, inwieweit Sie schon über die nötigen Qualifikationen verfügen, die für Ihre neue Rolle im Anschluss wichtig sind.
Grund Nr. 6: „Änderung der Betriebsstruktur“
Es kann innerhalb von Unternehmen vorkommen, dass sich im Hinblick auf die Betriebsstruktur fundamentale Veränderungen ergeben, was nicht selten mit einer kompletten Neuausrichtung verschiedener Abteilungen einhergeht. Im Kontext dazu ist das Anfordern eines Zwischenzeugnisses angebracht, um sich selbst mehr Sicherheit zu geben und dadurch besser für die Veränderungen innerhalb des Unternehmens gewappnet zu sein.
Grund Nr. 7: „Befristeter Arbeitsvertrag“
Im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen gibt es für Sie als Arbeitnehmer nie eine Garantie, dass Sie nach Ablauf der Vertragslaufzeit dauerhaft übernommen werden. Durch ein Zwischenzeugnis können Ihre Erfolge allerdings bereits während des noch aktiven Arbeitsvertrags festgehalten werden, was Ihnen im Anschluss bei einer externen Bewerbung behilflich sein kann, oder bei Verhandlungen um eine etwaige Vertragsverlängerung.
Wie fragen Sie am besten nach einem Zwischenzeugnis?
Neben der richtigen Begründung für Ihre Zwischenzeugnisbeantragung stellt sich abschließend auch die Frage, wie genau man diese am besten formuliert und ausspricht. Grundsätzlich gilt, dass man einen solchen Antrag immer seinem unmittelbaren Vorgesetzten überreicht, und das immer schriftlich. Zwar gibt es keine allgemeinen Vorgaben für die Formulierung, allerdings sollte die Formulierung für eine Zwischenzeugnisbeantragung immer kurz, seriös und direkt gehalten werden.
Eine Zwischenzeugnisbeantragung könnte in etwa so formuliert werden:
Sehr geehrter/Sehr geehrte (der Name des Vorgesetzten),
ich bitte Sie ausgehend von meinem Schreiben darum, mir ein qualifiziertes Zwischenzeugnis auszustellen. Der Grund für meine Beantragung geht liegt allen voran in der sich anbahnenden Umstrukturierung im Unternehmen (Beispielgrund). Daher ist es mir wichtig, dass meine bisherigen Leistungen entsprechend schriftlich dokumentiert und festgehalten werden.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihr Name)
Fazit
Wenngleich es für Sie als Arbeitnehmer keinen direkten gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses gibt, können Sie in der Regel dennoch zu fast jeder Zeit ein solches Zeugnis beim Arbeitgeber anfordern. Wichtig dafür ist im Wesentlichen nur, dass Sie für die Beantragung eines solchen Zeugnisses eine legitime und angemessene Begründung vorlegen können. Welche Gründe dafür allgemein als angemessen und berechtigt gelten, haben wir Ihnen im Rahmen dieses Artikels erklärt und hoffen dadurch, Ihnen entsprechend weitergeholfen zu haben.
Übrigens: Wie bereits mehrfach von uns angeführt wurde, kann ein Zwischenzeugnis auch im Zuge einer neuen Bewerbung hilfreich sein, wie in etwa, wenn Sie sich aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus um eine neue Stelle bewerben möchten. Wenn Sie noch nach passenden Stellen- und Jobangeboten suchen, regional sowie überregional, dann sollten Sie unserer Jobbörse rz-stellen.de regelmäßig einen Besuch abstatten. Bei uns finden Sie nahezu täglich neue Stellenausschreibungen und das in sämtlichen Branchen und Berufsfeldern.