So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung
Es gibt viele Gründe, sich weiterzubilden und neu zu orientieren. Vielleicht wollen Sie Ihre Chancen auf einen gut bezahlten Job erhöhen, streben einen Berufswechsel an oder möchten einfach ihren Wissenshunger stillen. In jedem Fall stellt berufliche Weiterbildung einen großen Mehrwert dar, welcher erhebliche Vorteile im Arbeitsleben bringen kann. Doch leider kostet Weiterbildung nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Glücklicherweise gibt es unzählige Möglichkeiten zur Förderung, Zuschüsse und Förderprogramme. Was Sie beachten müssen, um davon zu profitieren und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Schon kurze Lehrgänge oder Fortbildungen können eine Menge Geld kosten. Umso teurer wird es, wenn die Ausbildungsdauer mehrere Monate oder gar Jahre dauert. Allerdings werden wissenshungrige Arbeitnehmer gerne gesehen, weshalb ihnen unterschiedliche Zuschüsse und Förderungen zur Verfügung stehen. Egal ob Aufstiegsstipendium, Zuschüsse vom Arbeitgeber oder Weiterbildungsstipendium, all diese Hilfsmittel haben eines gemein: Sie sollen zur Förderung von wissenshungrigen Arbeitnehmern beitragen. Sie können sogar ohne fremde Förderung Geld sparen, denn Kosten für Weiterbildung können im Zuge der Steuererklärung beim Finanzamt abgerechnet werden.
Wer kann die Hilfen in Anspruch nehmen?
Wenn Sie einen Blick auf die Förderprogramme werfen, werden Sie schnell merken, dass insbesondere Arbeitnehmer gut abschneiden. Berufsrückkehrer, Arbeitslose oder Selbstständige haben weniger Zuschüsse zur Verfügung, nichtsdestotrotz ist das Angebot immer noch zufriedenstellend. Wenn Sie einer dieser Zielgruppen angehören, sollten Sie unbedingt einen Blick auf die relevanten Förderkonditionen werfen. In vielen Fällen wird der Kreis der Berechtigten durch Einkommens- oder Altersgrenzen eingeschränkt.
Wichtig ist außerdem, nicht vor bürokratischem Aufwand zurückzuschrecken. Falls Sie sich für eine bestimmte Weiterbildung interessieren, sollten Sie sich umgehend für ein Stipendium oder andere Förderprogramme bewerben. Dies mag zuerst zeitaufwendig erscheinen, doch am Ende lohnt sich jeder Cent, den Sie geschenkt bekommen. Wenn Sie also das passende Förderprogramm gefunden haben, gilt es im Anschluss den zuständigen Ansprechpartner zu finden. Anschließend können Sie sich über Voraussetzungen, Zuschüsse und Förderprogramme informieren. Es schadet auch nicht, einen regen Austausch mit dem Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten.
Den Arbeitgeber miteinbeziehen
Wenn Sie eine berufliche Weiterbildung planen und sich in einem festen Angestelltenverhältnis befinden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Auch er profitiert von Ihrer neu gewonnenen Kompetenz und sollte Ihrer Weiterbildung gegenüber positiv eingestellt sein. Gewisse Unternehmen bieten betriebsinterne Angebote zur Förderung der Weiterbildung an. Doch die Unterstützung durch den Arbeitgeber kann, je nachdem, um welches Unternehmen es sich handelt, durchaus unterschiedlich aussehen. Sofern es keine betriebsinternen Angebote gibt, sollten Sie den Arbeitgeber von der Wichtigkeit Ihres Vorhabens überzeugen.
Viele Arbeitgeber sind bereit, den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Weiterbildung zu unterstützen. Insbesondere, wenn Sie den Mehrwert für das eigene Unternehmen kennen. Sofern die Art der Weiterbildung nicht zum aktuellen Job passt, können Sie darlegen, dass die Weiterbildung eine große Motivation für die Arbeit ist. In jedem Fall sollten Sie aber klären, was nach Abbruch der Weiterbildung passiert. Insgesamt stehen die Chancen also gut, eine passende Förderung vom Arbeitgeber zu erhalten. Wenn dieser sich allerdings weigert, Sie zu unterstützen, stehen Ihnen zum Beispiel staatliche Hilfen wie Aufstiegsstipendium, Deutschland-Stipendium oder Weiterbildungsstipendium zur Verfügung.
Folgende Förderungen seitens des Arbeitgebers wären denkbar:
- Sonder- oder Bildungsurlaub
- Kostenübernahme zu Beginn der Weiterbildung
- Einmalige Zahlungen oder jährliche Pauschalzahlungen
- (Teil-) Erstattung der Kosten nach Abschluss der Weiterbildung
- Anpassung der Arbeitszeiten
- Bildungsprämie in Anspruch nehmen
Wenn der Arbeitgeber die Förderung der Weiterbildung allerdings aus eigener Tasche finanziert, kann dies Folgen für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers haben. Es ist oft üblich, dass sich der Arbeitgeber verpflichten muss, für eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben.
Staatliche Förderung
Auch Menschen, die es sich aus eigener Tasche nicht leisten können, sollten Zugang zu Bildung haben. Aus diesem Grund vergibt der Staat eine Bildungsprämie. Diese Förderung kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen, Sie müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Prämie besteht aus dem Weiterbildungssparen und dem Prämiengutschein. Um die Bildungsprämie in Anspruch zu nehmen, sollte Ihr Jahreseinkommen als Einzelperson 20 000 Euro nicht überschreiten. Wenn Sie verheiratet sind, liegt die Grenze bei 40 000 Euro.
Wenn Sie also an einer Weiterbildung teilnehmen, die nicht mehr als 1 000 Euro kostet, bezahlt der Staat die Hälfte der Kosten. Nehmen Sie das Weiterbildungssparen in Anspruch, können Sie die Förderung für Ihre Weiterbildung von einem angesparten Guthaben beziehen. Dies ist selbst dann möglich, wenn die Sperrfrist noch läuft. Auf diesem Weg geht selbst die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren.
Anschubfinanzierungen nutzen
Wenn Sie keinen Berufsabschluss besitzen, oder schon lange nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf tätig waren, können Sie Anschubfinanzierungen nutzen. Diese werden seitens der Agentur für Arbeit vergeben. Das Förderprogramm soll insbesondere geringqualifizierte oder ältere Arbeitnehmer fördern und ihnen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten Arbeitsentgeltzuschüsse, die sie für Arbeitnehmer, welche freigestellt sind und weiterbezahlt werden, nutzen können. Diese Gelder können in die Fortbildung, Erstattung von Weiterbildungskosten oder Fahrtkosten fließen. Die Höhe der Förderung hängt unter anderem vom Alter ab.
Für ein Stipendium bewerben
Vielleicht denken Sie, ein Stipendium stünde nur ausgezeichnet guten Teilnehmern eines Lehrgangs zu, doch dem ist nicht so. Diese Art der Begabtenförderung reicht in Wahrheit wesentlich weiter. Stipendien seitens des Staats können in drei Kategorien unterteilt werden:
- Aufstiegsstipendium
- Deutschland-Stipendium
- Weiterbildungsstipendium
Das Aufstiegsstipendium ist für Sie geeignet, wenn Sie sich weiterbilden möchten, um beruflich aufzusteigen. Das Aufstiegsstipendium ist Teil der Initiative „Aufstieg durch Bildung“ und richtet sich an Arbeitnehmer oder Erwerbstätige, welche zum ersten Mal studieren. Um Beruf und Studium unter einen Hut zu bekommen, werden Sie abhängig von Ihrem Einkommen mit bis zu 2 900 Euro im Jahr gefördert. Haben Sie sich für ein Vollzeitstudium entschieden, erhalten Sie 750 Euro monatlich. Doch welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um das Aufstiegsstipendium nutzen zu können?
- Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- Berufliche Leistungsfähigkeit belegen
- Studium muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgen
- Studium muss mit einem akademischen Abschluss enden
- Hochschule muss sich in einem EU-Land oder in der Schweiz befinden
- Für das Aufstiegsstipendium können sich innerhalb von zwei Zeiträumen (September bis November oder März bis Juni) bewerben.
Das Deutschland-Stipendium richtet sich an herausragende Studierende, die 300 Euro pro Monat erhalten. Das Angebot können auch Studenten, die berufsbegleitende Studiengänge absolvieren, in Anspruch nehmen. Zu einer Hälfte wird diese Förderung vom Bundesministerium für Bildung und zur anderen von privaten Förderern unterstützt. Wenn Sie also mit besonders viel Elan und Einsatz studieren, könnte diese Förderung interessant sein.
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich vor allem an jüngere Wissenshungrige. Um von dieser Förderung zu profitieren, sollten Sie unter 25 Jahren alt sein und einen mit mindestens 1,9 bewerteten Berufsabschluss besitzen. Das Studium, welches Sie antreten, muss außerdem Ihr Erststudium sein. Die Gesamtförderung beträgt höchstens 6 000 Euro. Sie dürfen zuvor also noch nicht studiert haben, ansonsten können Sie diese Förderung nicht nutzen.
Neben dem Aufstiegsstipendium, dem Deutschland-Stipendium und dem Weiterbildungsstipendium gibt es noch unzählige weitere Stiftungen, die Ihre Weiterbildung fördern. Deswegen lohnt es sich, ausgiebig zu recherchieren und sich an den Hochschulen oder Instituten nach entsprechenden Förderungen zu erkundigen.
Bildungsfonds, Studienkredite und Förderprogramme nutzen
Es gibt unzählige Zuschüsse, von denen Sie als Arbeitnehmer im Zuge der Weiterbildung profitieren können. Wenn Sie Bildungsfonds oder Studienkredite nutzen, erhalten Sie ein Darlehen, welches Sie am Ende voll oder anteilig zurückzahlen müssen. In der Regel sind die Konditionen dieser Angebote für berufsbegleitende Studenten günstiger als gewöhnliche Bankkredite. Unter Umständen können Sie Gelder aus Bildungsfonds nutzen. Um genauestens über alle Förderprogramme informiert zu sein, sollten Sie sich am besten mit dem Arbeitgeber austauschen und sich an der Hochschule beraten lassen. Möchten Sie Förderprogramme nutzen, können Sie zwischen unterschiedlichen Stiftungen auswählen. Allerdings können sich die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Förderprogramm von Stiftung zu Stiftung unterscheiden.