Minusstunden: Das ist zu beachten
Minusstunden sind ein Konzept im Arbeitsrecht, das für Verwirrung sorgen kann. Es bezieht sich auf Arbeitsstunden, die unter den im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden liegen. Wenn ein Arbeitsvertrag beispielsweise 38 Stunden pro Woche vorsieht, aber der Arbeitnehmer nur 36 Stunden gearbeitet hat, hat er in dieser Woche 2 Minusstunden. Sie stellen das Gegenteil von Überstunden dar. Daher können sie nur dann angerechnet werden, wenn sie vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden.
Ob Minusstunden im jeweiligen Arbeitsverhältnis angesammelt werden können, hängt von den vertraglichen Bedingungen ab. Arbeitnehmer haben vertragliche Verpflichtungen zur Vermeidung von diesen. Daher ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Regelung von Fehlzeiten berücksichtigen, um mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Minusstunden zu einer Kündigung führen, kann es zu einer Konfrontation im Rahmen des Arbeitsrechts kommen.
Regulierung von Fehlzeiten durch ein Arbeitszeitkonto
Fehlzeiten können nur dann entstehen, wenn im Arbeitsvertrag ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer muss dies im Rahmen seiner Betriebsvereinbarung, seines Arbeits- oder Tarifvertrags bestätigen. Das Arbeitszeitkonto gibt einen Überblick, digital oder analog, über die geleisteten oder noch zu leistenden Arbeitsstunden. Dabei werden die täglichen Arbeits- und Pausenzeiten von einem Zeiterfassungssystem aufgezeichnet. Es eignet sich für Arbeitsbereiche, in denen es anstelle von festen Arbeitszeiten Schichtdienste, Saisonarbeit oder unregelmäßige Auftragsarbeiten gibt.
In einem Gleitzeitkonto können Arbeitgeber beispielsweise eine Höchstgrenze von Über- oder Unterstunden und eine feste Kernarbeitszeit festlegen. Um ihren Mitarbeitern mehr Flexibilität in schwierigen Zeiten zu bieten, können sie auch die Anzahl der erlaubten Fehlstunden vorübergehend erhöhen. Arbeitnehmer müssen jedoch auch in diesem Fall die fehlenden Stunden durch Überstunden ausgleichen, beispielsweise durch einen früheren Arbeitsbeginn oder einen späteren Feierabend.
Ursachen und Regelungen zu Minusstunden im Arbeitsrecht
Fehlzeiten dürfen nur zugeschrieben werden, wenn sie auf das Verschulden des Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Die Gründe dafür können variieren. Normalerweise entstehen Fehlzeiten, wenn ein Angestellter:
- zu spät zur Arbeit kommt
- seine Mittagspause überschreitet
- früher Feierabend macht
Da Minusstunden nicht gesetzlich festgelegt sind, gibt es keine allgemein gültige Regelung für die erlaubte Anzahl an Fehlzeiten in Deutschland. Es hängt von den im Arbeits- oder Tarifvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten Bedingungen ab. Diese Klausel enthält nicht nur die Angabe, wie viele Fehlzeiten in einem bestimmten Zeitraum angehäuft werden dürfen, sondern auch den Zeitraum, in dem die Fehlzeiten ausgeglichen werden müssen. Ohne eine solche vertragliche Regelung sind Minusstunden nicht möglich. Wenn ein Angestellter trotzdem weniger arbeitet, als vereinbart, verletzt er seine vertraglichen Verpflichtungen und der Arbeitgeber hat das Recht, ihn zu ermahnen oder dessen Gehalt zu kürzen.
Wann Arbeitgeber Minusstunden vom Lohn abziehen dürfen
Arbeitgeber dürfen Fehlzeiten vom Lohn eines Angestellten abziehen, wenn der Angestellte gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Das kann der Fall sein, wenn er mehr Fehlzeiten angesammelt hat als erlaubt, diese innerhalb des vereinbarten Ausgleichszeitraums nicht nachgearbeitet hat oder weniger gearbeitet hat als vereinbart.
Wenn jedoch übliche Schwankungen in der Wochenarbeitszeit mit einem Arbeitszeitkonto erfasst und im Arbeitsvertrag festgehalten sind, können Minusstunden durch Mehrarbeit ausgeglichen werden.
Fehlzeiten, die durch Betriebsstörungen, wie zum Beispiel einen Stromausfall, verursacht wurden, die ein Weiterarbeiten verhindern, müssen jedoch voll bezahlt werden und dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Hier ist der Arbeitgeber für die Minusstunden verantwortlich und muss sie entsprechend dem § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) voll bezahlen.
Wichtig für Arbeitgeber ist, dass sie die monatliche Pfändungsfreigrenze ihrer Mitarbeiter nicht unterschreiten, die aktuell mindestens 1.252,64 Euro beträgt. Diese Freigrenze schützt das Existenzminimum. Bei vielen Minusstunden muss daher eine Lohnkürzung über mehrere Monate verteilt werden. Es ist nicht zulässig, Minusstunden mit Urlaubstagen zu verrechnen, da Urlaub nur für zukünftige Zeiträume genommen werden darf und nicht nachträglich genehmigt werden kann.
Welche Fehlzeiten dürfen nicht als Minusstunden angerechnet werden?
Gemäß dem Arbeitsrecht gibt es bestimmte Fehlzeiten, die der Arbeitgeber nicht als Minusstunden anrechnen und vom Lohn abziehen darf. Ein Arbeitnehmer, der sich krankmeldet, hat ein Recht darauf, diese Tage nicht als Fehlzeit angerechnet zu bekommen. Dies liegt daran, dass Krankheit keine bewusste Entscheidung des Arbeitnehmers ist, sondern eine unvorhersehbare Situation, die außerhalb seiner Kontrolle liegt. Daher sollte eine Krankmeldung ausreichend dokumentiert werden, indem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird.
Auch bei einer längeren Krankheit, bei der ein Arbeitnehmer mehrere Tage oder Wochen nicht arbeiten kann, sollte keine Minderarbeit angerechnet werden. In diesem Fall ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten rechtzeitig über die Krankheit informiert und eine Krankmeldung abgibt, um sicherzustellen, dass keine Minderarbeit angerechnet wird.
Ein Arbeitnehmer, der wegen Krankheit fehlt, hat das Recht auf bezahlte Krankheitstage, die in den meisten Ländern durch Gesetz geregelt sind. Diese bezahlten Tage während der Krankheit ermöglichen es dem Arbeitnehmer, ohne finanzielle Belastung gesund zu werden. Krankheit ist ein integraler Teil des Lebens und es ist wichtig, dass Vorgesetzte angemessen auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern reagieren, die krank sind.
Gesetzliche Feiertage und Urlaub sind für Arbeitnehmer Zeiten, die zu ihrem Recht auf Ruhe und Entspannung gehören. Urlaub darf nicht als Fehlzeit bei einer Kündigung angerechnet werden. Fortbildungen und Urlaub zur Bildung, die vom Arbeitgeber angeordnet werden, sollten nicht als Zeiten mit Minderarbeit angesehen werden, da sie zum Wohl des Arbeitnehmers und zur Verbesserung seiner Fähigkeiten beitragen. Allerdings können Minusstunden nicht durch den Urlaub ausgeglichen werden, da Urlaub ein unabdingbares Recht des Arbeitnehmers ist und nicht dazu verwendet werden darf, Fehltage auszugleichen. Ohne ein Arbeitszeitkonto können Arbeitnehmer bei Vertrauensarbeitszeit die Minusstunden selbst durch Überstunden ausgleichen.
Wie werden Minusstunden bei einer Kündigung behandelt?
Streitigkeiten können bei einer Kündigung im Zusammenhang mit Minusstunden entstehen, jedoch gelten die gleichen Regeln bezüglich des Abzugs von Fehlzeiten vom letzten Gehalt. Wenn der Arbeitgeber für die Minusstunden verantwortlich ist, da er nicht ausreichend Arbeit bereitgestellt hat, trägt er die Verantwortung nach § 615 BGB und darf die Fehlzeiten nicht vom Lohn abziehen und sie verfallen bei Kündigung.
Ist ein Arbeitnehmer für Minusstunden verantwortlich, so muss er bei einer drohenden Kündigung besonders achtsam sein, da diese Stunden in der Regel vom letzten Gehalt abgezogen werden. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sind, dass Minusstunden zu einer möglichen Kündigung führen können. Eine solche Kündigung kann auch im Falle einer Fortsetzung der Minderarbeit ausgesprochen werden, was es umso wichtiger macht, auf das eigene Arbeitspensum zu achten, um eine Kündigung zu vermeiden.
Minusstunden müssen in bestimmten Fällen unterschiedlich behandelt werden. Für Azubis, die in einer Ausbildung sind, sind Minusstunden unzulässig, da sie in einem Unternehmen einen Beruf erlernen und daher eine garantierte Arbeitszeit verlangen können. Früheres Heimgehen wegen fehlender Arbeit gilt als bezahlte Freistellung.
Im Falle von Zeitarbeit müssen ohne Auftrag fehlende Arbeitszeiten nicht als Minusstunden gewertet werden und es müssen Freistellungen gewährt werden. Anderenfalls würde der Arbeitgeber im Annahmeverzug handeln und das vereinbarte Gehalt auch für die Minusstunden zahlen müssen.
Schwangere, die in Mutterschutz gehen, müssen sich an dieselben Regeln halten wie bei einer Kündigung: Bei Vorliegen eines Arbeitszeitkontos werden Minusstunden vom Lohn verrechnet. Sie können aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen entstehen, aber es besteht eine Treuepflicht, Arzttermine in die Freizeit zu legen. Ist das nicht möglich, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber.
Was gilt als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag?
Es ist wichtig für Arbeitgeber zu wissen, wann Minusstunden von ihren Mitarbeitern als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag gelten. Wenn keine Details im Arbeitsvertrag festgelegt sind, kann bereits eine kleine Abweichung zu einer Abmahnung oder Kürzung des Gehalts berechtigen. In manchen Fällen kann es einzelvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen geben, die beschreiben, wie viele Minusstunden geduldet werden. Zum Beispiel kann jeder Mitarbeiter seine Arbeitszeit um bis zu 16 Stunden über- oder unterschreiten, was bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeitvereinbarungen üblich ist.