Betriebsgeheimnis: Was Sie nicht verraten dürfen

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Wer selbst als Arbeitgeber ein Unternehmen leitet, weiß, wie sensibel manche Daten oder Fakten sind. Unternehmer möchten vorankommen und tauschen sich dabei untereinander aus. In Gesprächen geht es dabei meistens um Tipps, Informationen oder gute Kontakte. Ein guter Kontakt ist stets eine Person, die gute Informationen weitergibt oder nützlich ist, um an Förderungen oder Hilfen heranzukommen. Netzwerke sind gut, um in einer Region oder in einer Branche Erfolge zu erzielen.  

Ein Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis bleibt dabei aber stets ein Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis. Der Kontostand ist zum Beispiel ein Geschäftsgeheimnis und nur wenigen Leuten in einer Firma bekannt. Marketingaktionen oder neue Investitionen sind zwar für ein Unternehmen (Arbeitgeber) positiv, sämtliche Daten bei neuen Projekten werden als Geschäftsgeheimnis nicht allen Mitarbeitern (Arbeitnehmern) offen mitgeteilt. Je besser Arbeitnehmer mit sensiblen Daten umgehen können, desto bessere Chancen haben sie im Unternehmen beim Arbeitgeber leitende Positionen zu übernehmen.

Verschwiegenheitspflicht

Arbeitnehmer haben beim Arbeitgeber eine Verschwiegenheitspflicht. Das ist eine rechtliche Verpflichtung, in bestimmten Berufen anvertraute Geheimnisse (Betriebsgeheimnis) nicht an dritte Personen weiterzugeben – weder im Gespräch noch in Mails noch in sonstigen Kommunikationen.  

In der Verschwiegenheitspflicht ist der Arbeitnehmer Geheimnisträger und der Arbeitgeber oder die zu schützende Person Geheimnisherr. Die Verschwiegenheitspflicht ist gesetzlich festgehalten. Darüber hinaus besteht bei allen Arbeitnehmern eine Schweigepflicht als Nebenpflicht zum Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag ist eben wertvoll und bezieht sich auf konkrete Informationen. Unternehmen schützen Arbeitnehmer und verpflichten sie auch. Es gibt dazu ein Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Der Arbeitsvertrag kann bei Strafverfahren zum Betriebsgeheimnis wieder aufgelöst werden. Mitarbeiter haben die Pflicht zum Stillschweigen über Informationen auch nach Beendigung des Arbeitsvertrags. Arbeitgeber oder Unternehmen können Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Der Arbeitsvertrag regelt den Umgang mit Betriebsgeheimnissen

Je nach Tätigkeitsbereich gibt es verschiedene Regelungen, die in einem Arbeitsvertrag vor Beginn der Arbeit bei Mitarbeiter festzulegen sind. Ein Geschäftsgeheimnis und ein Betriebsgeheimnis sind nicht nach außen auszuplaudern. Da es zig Berufe gibt, gibt es auch viele unterschiedliche Arten eines Betriebsgeheimnisses oder Geschäftsgeheimnisses. Nur wer einen Arbeitsvertrag im Unternehmen bekommt, kommt auch mit internen Angelegenheiten (Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis) direkt in Berührung.  

Im Arbeitsalltag sehen Tätigkeiten mit Betriebsgeheimnis intern anders aus als von außen. Ein Betriebsgeheimnis ist zum Beispiel ein bestimmtes Rezept in einer Bäckerei. Das Betriebsgeheimnis ist eventuell eine Räucherei in einer Metzgerei, das nicht an Bekannte, Verwandte oder an Freunde mit seinen vollständigen Zutaten zu nennen ist. Manche Entwicklungsfirmen (Unternehmen) haben Patente, die geschützt sind. Wer ein Patent hat, möchte mit einem Produkt oder mit mehreren eventuell sehr viel Geld verdienen. Da ist eine Verschwiegenheit im Unternehmen ratsam. Deswegen bekommen sensible Daten nur wenige Personen mitgeteilt, die vertrauenswürdig sind. Im öffentlichen Dienst bekommen Angestellte oft mit Daten von anderen Personen in Kontakt. Daten von anderen Personen unterliegen der Geheimhaltungspflicht. 

Ein Geschäftsgeheimnis betrifft kaufmännisches Wissen. Dieses Wissen haben an sich nur Mitarbeiter, die in der kaufmännischen Abteilung arbeiten. Zum Geschäftsgeheimnis gehören auch die internen Daten der anderen Mitarbeiter eines Geschäfts oder Betriebs.  

Gemäß § 203 StGB ist die gesetzliche Schweigepflicht im Arbeitsvertrag ein Extrapunkt. Im Arbeitsvertrag unterschreiben Arbeitnehmer, dass sie sich an sämtliche Punkte eines Arbeitsvertrages halten und für das Unternehmen oder für den öffentlichen Dienst arbeiten. Sogar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer verpflichtet, ein Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis nicht an andere weiterzugeben. 

In welchen Unternehmen gibt es die Verschwiegenheitspflicht?

Sehr viele Firmen oder Unternehmen haben Daten, die schützenswert sind. Was auf öffentlich zugängigen Seiten des Internets steht, ist öffentlich und damit auch anderen Personen und in der Öffentlichkeit zugänglich. Dennoch gibt es im Internet Regeln, die jeder/jede beachten sollte. In vielen Betrieben gibt es ein Intranet, das nicht von außen einsehbar ist. Die IT-Abteilung des Arbeitgebers oder Datenschutzbeauftragte legen die Regeln für den Umgang mit betriebsinternen Daten fest. Nach § 203 StGB sind einige Firmen im Dienstleistungsbereich von der Schweigepflicht betroffen. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Ärzte und Zahnärzte 
  • Tierärzte 
  • Apotheker 
  • Kranken- und Altenpfleger 
  • Rettungsdienste 
  • Berufspsychologen 
  • Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer 
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte und Verteidiger 
  • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte 
  • Notare 
  • staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen 
  • Mitarbeiter bei privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen

Wann ist es sinnvoll, Geheimnisse auszuplaudern?

Arbeitgeber haben das Recht, Arbeitsverträge im Punkt Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis zu erweitern. Sie können sehr konkret festlegen, was ein Betriebs- oder ein Geschäftsgeheimnis ist. Zuwiderhandlungen sind strafrechtliche Tatbestände. Bei Datenschutzbeauftragten betrifft es den Paragrafen 203 StGB, Abs. 1 und 2.  

Sekretäre und Sekretärinnen wissen meistens sehr viel über das Geschäft oder Geschäftsbeziehungen. Sie sind ebenfalls zum Stillschweigen verpflichtet. Nur Beamte haben ein Recht, Missstände öffentlich zu machen, wenn Kinder, Jugendliche oder andere Personen gefährdet sind.  

Natürlich gibt es weitere Fälle, wenn Daten veröffentlicht werden. Edward Snowden ist ein berühmter Mann, der durch Whistleblowing bekannt geworden ist. Er hat Geheimnisse der NSA ausgeplaudert und ist dadurch auch in große Schwierigkeiten gekommen. Zwar gibt es nun weltweit Kritik an den Abhörmethoden von Amerika und Großbritannien, Edward Snowdens Veröffentlichungen sind allerdings umstritten. Seit seinen Veröffentlichungen 2013 lebt er im russischen Exil. Keines der westlichen Staaten hat ihm Exil gegeben. Im Jahr 2022 hat er die russische Staatsbürgerschaft bekommen. Die National Security Agency als militärischer Nachrichtendienst der USA ist ein einflussreicher Arbeitgeber.  

Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht können weitreichende Auswirkungen haben. Bei manchen behördlichen Vorgängen ist es notwendig, zum Beispiel den Arzt oder die Ärztin von der Schweigepflicht zu befreien, um Daten zum Beispiel an die Rentenversicherung mitzuteilen oder ähnliche Vorgänge. Diese Anträge und Vorgänge benötigen deswegen viel Zeit und sind erst nach Vorschrift vorzubereiten. Die Schweigepflicht kann per schriftlicher Vereinbarung aufgehoben werden. 

Gesetzliche Vorschriften oder Strafen

Die Gesetze, die die Verschwiegenheitspflicht regeln, sind umfangreich. Je nach Tätigkeitsbereich sind wichtige Daten zu schützen und nur internen Mitarbeitern mitzuteilen. Natürlich gibt es mehrere Strafen dazu und Gesetze sind auch ständig neu zu erweitern. Dazu gibt es Notfälle im Krankenhaus, die bei begründetem Verdacht zum Mord die Schweigepflicht außer Kraft setzen. Ein rechtfertigender Notstand ist nach § 34 StGB gesetzlich geregelt. Klageverfahren sind vor Gericht als Strafverfahren zu bringen. Sie sind aufwendig oder auch finanziell zu tragen.  

Ideale Arbeitnehmer sind dem Arbeitgeber gegenüber loyal und verschwiegen in der Öffentlichkeit. Bei einem Verstoß ist mit einer Abmahnung zu rechnen. Harmlose Verstöße beim Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis sind noch mit Abmahnungen zu ahnden. Wer mehrere Geheimnisse ausplaudert oder sogar Entwicklungen an den Wettbewerb oder in der Öffentlichkeit verrät, erhält vermutlich eine fristlose Kündigung. Für solche Ermittlungen sind Arbeitsrechtsexperten zuständig. Eine vorherige Abmahnung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Mitarbeiter eines großen Betriebs können sich auch an den Betriebsrat wenden.  

Arbeitnehmer haben eine Eigenverantwortung und sollen wissen, was sie in der Familie oder Freunden erzählen oder sagen. Über ein Betriebsgeheimnis oder ein Geschäftsgeheimnis sollen sie nicht sprechen. Denn auch wenn einzelne Personen gewisse Tatsachen schon kennen, sind diese in der Öffentlichkeit noch als geheim anzusehen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können Mitarbeiter mit anderen Mitarbeitern betriebsintern sprechen. 

Schweigepflicht bei Diagnosen und Corona

Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, haben natürlich eine besondere Schweigepflicht. Diagnosen und Impfungen wie bei Corona von Personen sind nicht öffentlich zu machen. In der Medizin gibt es allerdings auch eine Meldepflicht. Eine Erkrankung mit Covid-19 ist meldepflichtig. Die Meldepflicht ist zunächst unter dem § 20a Abs. 7 IfSG eingeführt und mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung des IfSG am 16.09.2022 in den § 35 Abs. 6 IfSG überführt worden. Es gibt noch viele andere Erkrankungen, die meldepflichtig sind für den Gesundheitsschutz der allgemeinen Bevölkerung.