Benefits für Mitarbeiter: Fordern Sie diese Mitarbeitervorteile
Tatsächlich erleben wir im Rahmen unseres Jobportals immer häufiger, dass sowohl jobsuchende Personen als auch Arbeitnehmer, die sich bereits innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses befinden, wenig bis teilweise gar keine Erfahrung im Umgang mit der Thematik „Benefits für Mitarbeiter“ haben. Genau aus diesem Grund wollen wir uns heute diesem Thema annehmen und Ihnen erklären, was Benefits für Mitarbeiter eigentlich sind, welche Leistungen typischerweise als Benefits für Mitarbeiter gehandelt werden und worauf Unternehmen mit diesen zusätzlichen Vorteilen für Ihre Angestellten eigentlich abzielen. Ebenso wollen wir Ihnen die Frage beantworten, wie sich Zuschüsse dieser Art auf Ihr Gehalt auswirken, ob diese steuerfrei sind und worauf Sie achten sollten, wenn Sie ausgewählte Mitarbeiterbenefits für sich beanspruchen wollen.
Begriffsdefinition: Was versteht man unter Benefits für Mitarbeiter?
Neben der Bezeichnung „Mitarbeiterbenefits“ sind Zusatzleistungen dieser Art seitens des Arbeitgebers auch unter den Begriffen „Arbeitgeberleistungen“ oder „Fringe Benefits“ bekannt. Es handelt sich bei diesen unterschiedlichen Begrifflichkeiten jedoch um ein und dieselbe Sache: Zusatzleistungen seitens des Arbeitgebers, abseits des normalen Gehalts. Diese Zusatzleistungen umfassen dabei je nach Unternehmen unterschiedliche Bereiche, wie in etwa rein finanzielle Benefits, zum Beispiel Fahrtkostenzuschüsse oder Essenszuschüsse, bis hin zu zusätzlichen Leistungen in den Bereichen Work-Life-Balance, Freizeit, Gesundheitsförderung oder Sachbezüge.
Ziel des Unternehmens ist es, durch diese zusätzlichen Mitarbeiterangebote die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern, die Mitarbeiterbindung zu stärken und auch für ein allgemeines, höheres Wohlbefinden bei den eigenen Angestellten zu sorgen. Somit lässt sich festhalten, dass Benefits für Mitarbeiter sowohl für Ihren Arbeitgeber als auch für Sie als Angestellten gleichermaßen von Vorteil sind.
Warum Unternehmen Benefits für Mitarbeiter anbieten und was man als Arbeitnehmer dabei beachten sollte
Wie bereits zuvor erwähnt, erhoffen sich Unternehmen und Arbeitgeber durch Benefits für Mitarbeiter positive Entwicklungen hinsichtlich der Mitarbeiterbindung, dem allgemeinen Wohlbefinden der Mitarbeiter und damit einhergehend auch eine gesteigerte Motivation und Produktivität der eigenen Mitarbeiter. Gerade wenn es um Aspekte wie eine gesunde Work-Life-Balance geht, gilt es für Unternehmen heute, die Bedürfnisse der Mitarbeiter entsprechend zu berücksichtigen. Werden diese Bedürfnisse befriedigt, sind Mitarbeiter motivierter und leisten für das Unternehmen schlicht bessere Arbeit. Benefits für Mitarbeiter lassen sich also als Win-win-Situation bezeichnen.
Wenngleich es eine Auswahl an typischen Benefits für Mitarbeiter gibt, die von den meisten Arbeitgebern in dieser oder einer ähnlichen Form angeboten werden, hat man grundsätzlich auch die Möglichkeit, eigene Ideen an die Belegschaft im Unternehmen heranzutragen. Viele Unternehmen sind hier offen für Vorschläge und Ideen, insbesondere wenn es um Freizeitangebote, Weiterbildungsmaßnahmen und vergleichbare Benefits geht. Wie bereits erwähnt, ist das Ziel für den Arbeitgeber, die Bedürfnisse der Angestellten möglichst gut zu befriedigen, um dadurch produktivere und motiviertere Arbeitskräfte zu haben. Wenn Sie genau hier Verbesserungsvorschläge und Anregungen haben, können Sie diese in den meisten Unternehmen der Belegschaft entsprechend vorlegen.
Vorsicht vor Pseudo-Vorteilen, ohne echten Mehrwert
Grundsätzlich gilt: Alle Mitarbeiter-Benefits sind besser, als überhaupt keine Benefits für sich in Anspruch zu nehmen. Dennoch sollten Sie sich als Arbeitnehmer nicht zu viel Honig um den Mund schmieren lassen, durch vermeintliche Benefits, die Ihnen in der Praxis keinen echten Mehrwert bieten. Weit verbreitet unter Arbeitgebern sind speziell Sachleistungen, zum Beispiel in Form von einem Diensthandy oder einem extra Laptop. Auch Einkaufs-, Tank- oder Restaurantgutscheine werden von Arbeitgebern häufig angeboten. Doch was bringen Ihnen Benefits dieser Art, wenn es darum geht, Ihren Job stressfreier zu gestalten und vielleicht etwas mehr Zeit und Flexibilität im Berufsalltag zu haben? Richtig, nicht viel. Weder ein schicker Laptop noch ein Restaurantbesuch können einen dauerhaft stressigen Berufsalltag ausbügeln. Doch es gibt Benefits für Mitarbeiter, die das tatsächlich können oder zumindest dabei behilflich sein können. Welche das sind, verraten wir Ihnen direkt im nächsten Abschnitt.
Wettbewerbsfähiges Gehalt, Zuschüsse, flexiblere Arbeitszeiten und Kinderbetreuung: Die wichtigsten Mitarbeiter-Benefits
Vorab gilt es festzuhalten, dass längst nicht alle Unternehmen und Arbeitgeber freiwillig die Zusatzleistungen anbieten, die Ihnen als Arbeitnehmer wirklich weiterhelfen. Daher sind Sie gut damit beraten, ausgewählte Vorteile und Zusatzleistungen aktiv anzusprechen und einzufordern. Schließlich geht es unter anderem darum, Ihre Arbeitsbedingungen zu optimieren, zusätzliche finanzielle Sicherheit zu haben und Ihre Work-Life-Balance nachhaltig zu verbessern.
Welche Benefits lohnen sich also wirklich? Und welche Mitarbeiter-Benefits sollten Sie in jedem Fall ansprechen, wenn Ihr Arbeitgeber sie noch nicht von sich aus anbietet? Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Forderungen:
1. Gehaltserhöhung und Boni
Egal, wie viel Spaß ein Job macht, ein faires Gehalt sollte immer dazugehören. Leider gibt es aber immer noch viele Unternehmen und Arbeitgeber, die lediglich das Minimum bezahlen. Daher sollten Sie auf regelmäßige Gehaltsanpassungen, erfolgsabhängige Boni und gegebenenfalls auf Sonderzahlungen pochen. Zu typischen Sonderzahlungen gehören in etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Zudem besteht bei einigen Unternehmen noch die Möglichkeit, einen Mitarbeiterempfehlungsbonus für sich zu beanspruchen, wodurch Ihr Einkommen zusätzlich gesteigert werden kann.
2. Homeoffice und flexible Arbeitszeiten
Mehr Möglichkeiten im Bereich Homeoffice und flexiblere Arbeitszeiten sind tatsächlich die Benefits für Mitarbeiter, die Ihnen als Arbeitnehmer den größten Mehrwert in der Praxis bieten. Etliche Studien zeigen, dass sich durch zusätzliche Homeoffice-Optionen, Gleitzeitmodelle oder eine Vier-Tage-Woche die Produktivität und Zufriedenheit von Mitarbeitern erheblich verbessern. Voraussetzung für Modelle dieser Art ist jedoch, dass Ihre berufliche Tätigkeit dies erlaubt.
3. Weiterbildungsmöglichkeiten und persönliche Entwicklung
Auch Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Karriereförderung gehören zu den Benefits, die für Sie als Arbeitnehmer einen echten Mehrwert haben. Das gilt im Übrigen auch für den Fall, wenn Sie in Zukunft Ihren Arbeitgeber wechseln und sich um eine neue Stelle bewerben möchten. Zusätzliche Erfahrung und Expertise, die Sie sich in etwa durch Sprachkurse, Online-Weiterbildungen oder Seminare angeeignet haben, machen sich sowohl für Ihre derzeitige berufliche Tätigkeit als auch im Rahmen von zukünftigen Bewerbungen bezahlt.
4. Parkplätze und eine gute Verkehrsanbindung
Sollte Ihr Arbeitsplatz unzugänglich oder schwer erreichbar sein, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber unbedingt nach kostenlosen Parkplätzen oder einer besseren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel fragen. Arbeitgeber, die sich um die Erreichbarkeit des eigenen Unternehmens kümmern, zeigen damit ihre Wertschätzung, die sie für ihre Mitarbeiter und für ihr Unternehmen als Ganzes haben.
5. Mobilitätszuschüsse: Firmenfahrrad, Firmenwagen oder Jobticket
Sowohl Jobticket, Firmenwagen als auch ein Firmenfahrrad sind großartige Möglichkeiten, Ihre Pendelkosten zu reduzieren. Darüber hinaus haben Sie durch Mobilitätszuschüsse dieser Art sogar Vorteile im Privatleben, denn wer macht am Wochenende nicht gerne mal eine kleine Radtour mit einem neuen und modernen E-Bike? Mobilitätszuschüsse lohnen sich fast immer und sollten von Ihnen auch in Anspruch genommen werden.
6. Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen ist fast immer eine Herausforderung, insbesondere in unserem modernen und teils sehr stressigen Alltag. Daher lässt sich für die meisten Familien der Berufsalltag kaum noch bewältigen, wenn nicht für eine adäquate Kinderbetreuung gesorgt wurde. Doch eine gute Kinderbetreuung lässt sich teuer bezahlen: Seriöse Unternehmen und gute Arbeitgeber unterstützen daher Ihre Angestellten, sei es in Form von Kindergartenzuschüssen, Betriebskindergarten oder finanziellen Unterstützungen für Ferienprogramme. Als Vater oder Mutter sollten Sie Benefits dieser Art bereits bei der Jobsuche unbedingt ins Auge fassen.
7. Betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsförderung
Obwohl Mitarbeiter-Benefits wie die betriebliche Altersvorsorge von einigen Personen fast schon im Bereich der Pseudo-Benefits eingeordnet werden, da Benefits dieser Art keinen merklichen Unterschied gegenüber dem Istzustand machen, lohnt es sich aus unserer Sicht dennoch, Angebote dieser Art zu nutzen. Heute schon an morgen zu denken, kann zusätzliche Sicherheit für die Zukunft geben. Weitere Benefits im Bereich der Gesundheitsförderung können finanzielle Zuschüsse für die monatlichen Fitnessstudiokosten, Yoga-Kurse oder andere sportliche Aktivitäten sein. Wenn Sie ohnehin viel Sport machen oder regelmäßig ins Fitnessstudio gehen, sollten Sie diese Benefits in jedem Fall für sich beanspruchen.
8. Sachbezüge und Einkaufsvorteile
Ob Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine oder Technik-Leasing; Sachbezüge werden von den meisten Unternehmen angeboten. Einen wirklichen Mehrwert haben Benefits dieser Art für Ihren beruflichen Alltag und Ihre allgemeine Zufriedenheit im Job nicht, siehe dazu „Pseudo-Vorteile“. Dennoch kann auch das Entgegennehmen von Sachbezügen im Job durchaus Sinn machen, insbesondere wenn es sich um Lebensmittelgeschäfte handelt, in denen man ohnehin regelmäßig einkauft.
Benefits für Mitarbeiter und das Thema Steuern
Da auch Sachbezüge, Boni für das Gehalt und verschiedene finanzielle Zuschüsse Teil von Mitarbeiterbenefits sein können, stellt sich dadurch automatisch die Frage, ob und welche Steuern mit dem Bezug von Mitarbeiterbenefits einhergehen. Tatsächlich lässt sich diese Frage pauschal nicht so leicht beantworten, da der steuerrechtliche Umgang mit Benefits für Mitarbeiter immer von den Zusatzleistungen selbst abhängt und auch von dem Umgang damit seitens des Unternehmens. Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass die meisten Benefits für Mitarbeiter entweder steuerlich begünstigt werden oder, insofern die Zusatzleistungen unterhalb der Freigrenze pro Jahr liegen, sogar steuerfrei sind.
Der Einfachheit halber haben wir daher für Sie im Folgenden die wichtigsten Mitarbeiterangebote aufgelistet, um Ihnen im Kontext dazu die steuerrechtlichen Regelungen zu nennen, die derzeit gelten. Wichtig an dieser Stelle ist: Steuerrecht und Gesetze hinsichtlich Zusatzleistungen von Unternehmen unterliegen einem stetigen Wandel und häufigen Änderungen. Aus diesem Grund sollten Sie die folgende Zusammenfassung lediglich als eine grobe Orientierung verstehen, die Ihnen ein allgemeines Verständnis davon gibt, in welchem Verhältnis Steuern zu der Thematik „Benefits für Mitarbeiter“ stehen.
Sachbezüge: Bei Sachbezügen, wie in etwa einem Tankgutschein oder Einkaufsgutschein, gilt generell eine Freigrenze von 50 Euro pro Monat. Liegt der Gegenwert der Sachbezüge also unterhalb der Freigrenze, fallen für diese zusätzlichen Leistungen keinerlei Steuern an.
Gesundheitsförderung: Etwas anders wird die Freigrenze bei allen Zusatzleistungen berechnet, die sich mit dem Bereich der Gesundheitsförderung beschäftigen. Statt einer Freigrenze pro Monat ist hier eine jährliche Freigrenze vorgesehen, die derzeit bei 600 Euro pro Jahr liegt.
Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) gehört ebenfalls zu den typischen Benefits für Mitarbeiter. Hier liegt die Freigrenze derzeit bei 292 Euro pro Monat.
Fahrtkostenzuschüsse: Obwohl man Fahrtkostenzuschüsse, zum Beispiel für die Nutzung des ÖPNV, schnell auch als Sachleistungen verstehen auffassen, werden Zuschüsse dieser Art vom Gesetzgeber nicht als Sachbezüge gewertet. Zusatzleistungen dieser Art fallen demnach nicht in die 50-Euro-Sachbezugsgrenze und sind, insofern diese zweckgebunden genutzt werden, gänzlich steuerfrei.
Kindergartenzuschüsse: Ebenso befreit von der Steuer sind sämtliche Zuschüsse, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zwecks Kindergartenkosten zukommen lässt. Eine Höchstgrenze gibt es hier ebenfalls nicht. Wichtig zu beachten ist lediglich, dass Zuschüsse dieser Art nur für Kinder gelten, die noch nicht schulpflichtig sind. Zusätzliche Kosten, wie für die Verpflegung, werden bei dieser Regelung nicht berücksichtigt.
E-Bikes oder Firmenfahrräder: Auch Firmenfahrräder und insbesondere E-Bike-Leasings sind heute oft genutzte Benefits für Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kann diese Firmenfahrräder in der Regel steuerfrei zur Verfügung stellen oder dabei auf eine pauschale Versteuerung im Rahmen der 0,25-Prozent-Regelung setzen.
Fortbildungsmaßnahmen: Vollständig steuerfrei sind zudem sämtliche Zuschüsse und Benefits, die sich in den Bereichen Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen ansiedeln. Ob Seminare, Schulungen oder Kurse – hier gilt eine voll umfassende Steuerbefreiung, vorausgesetzt die zusätzlichen Weiterbildungsmaßnahmen wurden beruflich veranlasst.
Fazit: Alle profitieren von Benefits für Mitarbeiter
Mitarbeiterbenefits sind eine großartige Möglichkeit für sowohl Sie als Arbeitnehmer als auch Ihren Arbeitgeber, den gemeinsamen Berufsalltag produktiver und attraktiver zu gestalten. Nicht immer muss es dabei direkt um eine Gehaltserhöhung gehen, da moderne Unternehmen ihren Angestellten deutlich mehr Möglichkeiten anbieten, um zusätzlich zu profitieren. Ob es sich dabei um Fahrtkostenzuschüsse handelt, Sachbezüge in Form von Einkaufs- oder Tankgutscheinen oder um Zuschüsse im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge – die Vielzahl an Möglichkeiten ist abhängig vom Unternehmen meist sehr vielversprechend.
Je höher die Mitarbeiterzufriedenheit ist, desto besser, schneller und produktiver arbeiten Angestellte in der Regel auch. Das haben Unternehmen und Firmen längst erkannt, und das sollten auch Sie sich entsprechend zunutze machen. Leider mangelt es bei vielen Unternehmen und Firmen nicht daran, dass sie etwaige Mitarbeiterbenefits nicht anbieten würden, sondern vielmehr an der „Vermarktung“. Mitarbeiterbenefits werden häufig nur beiläufig erwähnt oder finden sich lediglich im Kleingedruckten des Arbeitsvertrags wieder.
Genau aus diesem Grund hoffen wir, dass wir Ihnen die Thematik durch unseren Artikel etwas näherbringen konnten und Sie davon in Zukunft profitieren können. Am deutlichsten profitiert man von Mitarbeiterangeboten, wenn man sich ohnehin bereits in einem Job wiederfindet, der einen erfüllt. Sie suchen noch nach genauso einem Job? Dann schauen Sie sich doch einfach auf unserer Jobbörse rz-stellen.de um, auf der wir Ihnen nahezu täglich neue Job- und Stellenangebote präsentieren, regional sowie überregional.