Arbeitszeit reduzieren: 6 schlagfertige Argumente
Kürzere Arbeitszeiten sind der Wunsch vieler Menschen. Tatsächlich steigt die Zahl der Angestellten, die in Teilzeit arbeiten. Dabei sind die Gründe, warum Beschäftigte sich für eine Arbeitszeitverkürzung entscheiden, vielfältig: Betreuung der Kinder oder der pflegebedürftigen Verwandten, eigene körperliche Beeinträchtigungen, Weiterbildung und der Wunsch nach mehr Selbstverwirklichung. Auch Sie brauchen mehr Zeit für sich und Ihre Familie? Dann sollten Sie wissen, was Sie beachten müssen, wenn Sie weniger arbeiten: Welche Formen der Arbeitszeitverkürzung gibt es? Wie sehen Ihre Ansprüche aus? Wie überzeugen Sie Ihren Chef?
Welche Teilzeitmodelle gibt es?
Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, die weniger Stunden pro Woche arbeiten, als es die Regelarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte vorsieht. Folgende Teilzeitmodelle sind möglich:
Vollzeitnahe Teilzeit
Bei vollzeitnaher Teilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit auf höchstens 75 Prozent der regulären Arbeitszeit. Sie arbeiten mindestens 30 Stunden in der Woche. Das Modell ermöglicht es auch Führungskräften, die Arbeitszeit zu reduzieren und dennoch ihren Führungsaufgaben gerecht werden zu können.
Elternteilzeit
Eltern haben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit je Elternteil. Wer möchte, kann während der Elternzeit auch zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Beide Elternteile können die Elternteilzeit auch gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Pflegeteilzeit
Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld betreut, hat einen Anspruch auf Pflegezeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten. Der Pflegende hat die Möglichkeit, in dieser Zeit gar nicht oder in Teilzeit zu arbeiten. Vorgaben für eine Mindestarbeitszeit gibt es nicht. Der Mitarbeiter kann also auch auf wenige Stunden pro Woche reduzieren.
Altersteilzeit
Die Altersteilzeit ermöglicht es älteren Arbeitnehmern, gleitend oder frühzeitig in den Ruhestand zu wechseln. Während der Jahre der Altersteilzeit arbeitet der Mitarbeiter nur noch die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit. Die Altersteilzeit kann als Gleichverteilungsmodell oder als Blockmodell umgesetzt werden. Beim Gleichverteilungsmodell arbeitet der Arbeitnehmer über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit die Hälfte der bisherigen Arbeitsstunden. Beim Blockmodell arbeitet der Arbeitnehmer während der ersten Hälfte der Jahre der Altersteilzeit die volle Arbeitszeit und ist in der zweiten Hälfte von der Arbeit freigestellt. Das Gehalt wird während der Altersteilzeit halbiert. Der Arbeitgeber stockt das halbierte Gehalt um 20 Prozent auf. Einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht.
Brückenteilzeit
Bei der Brückenteilzeit kann der Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum seine Arbeitszeit reduzieren. Nach dem vereinbarten Zeitraum kehrt er zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurück.
Arbeitszeitverkürzung durch den Arbeitgeber
Auch der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit seiner Mitarbeitenden verkürzen. Wenn er dabei vollen Lohnausgleich gewährt, braucht er dazu nicht die Zustimmung der Beschäftigten. Durch den Lohnausgleich trotz geringerer Arbeitszeit erhöht der Arbeitgeber faktisch den Stundenlohn.
Das Recht auf Teilzeit
Seit 2001 ist in Deutschland mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) der grundsätzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit im Gesetz verankert. Damit Sie Ihre Arbeitszeit tatsächlich reduzieren dürfen, müssen allerdings folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind seit mehr als sechs Monaten im Betrieb angestellt und
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeitende.
Die Regelung besagt auch, dass Teilzeit schriftlich beantragt werden muss. Reichen Sie Ihren Antrag zur Verringerung der Arbeitszeit spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn ein. Der Antrag gilt automatisch als genehmigt, wenn der Arbeitgeber bis einen Monat vor dem beantragten Beginn keine schriftliche Absage erteilt hat.
Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeit laut TzBfG ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen, dass Sie weniger Stunden arbeiten. Berechtigte Gründe für eine Ablehnung bestehen, wenn die gewünschte Teilzeitbeschäftigung die Abläufe oder die Sicherheit im Betrieb beeinträchtigen würde oder sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.
Besondere Regelungen gelten für die Brückenteilzeit. Der Rechtsanspruch besteht hierfür nur für Beschäftigte eines Betriebes mit mehr als 45 Mitarbeitern. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, unabhängig von der Betriebsgröße oder der Dauer ihrer Beschäftigung.
6 Argumente für das Gespräch mit dem Chef
Sie kennen Ihre Rechte und die Voraussetzungen. Dennoch: Bevor Sie einen Antrag auf Teilzeit stellen, sollten Sie Ihren Wunsch, weniger Stunden zu arbeiten, in jedem Fall mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Ohne Vorankündigung den schriftlichen Antrag abzugeben, ist sicher nicht der richtige Weg für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft. Hier sind sechs Gründe und Argumente, mit denen Sie Ihren Chef von der vorgeschlagenen Arbeitszeitreduzierung überzeugen können.
Argument Nr. 1: Teilzeitarbeit steigert die Produktivität
Viele Arbeitgeber befürchten, dass bei Teilzeitarbeit die Produktivität sinkt. Untersuchungen zeigen, dass das Gegenteil der Fall ist: Teilzeitbeschäftigte arbeiten während der Arbeitsstunden konzentrierter an ihren Aufgaben. Sie sind geistig und körperlich weniger erschöpft, machen weniger Fehler und sind seltener krank.
Argument Nr. 2: Teilzeitbeschäftigte sind ein Gewinn für das Unternehmensimage
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Teilzeit ermöglichen, steigern ihre Unternehmensattraktivität. Sie haben einen klaren Vorteil bei dem Werben um neue, kompetente Mitarbeiter. Flexible Arbeitszeitmodelle sorgen für eine gute Mitarbeiterbindung und tragen dazu bei, dass erfahrenes Personal im Betrieb bleibt.
Argument Nr. 3: Für die Neuorganisation gibt es Lösungen
Ihr Arbeitgeber muss Abläufe und Zuständigkeiten neu organisieren, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren. Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken über Lösungsmöglichkeiten und besprechen Sie mit Ihren Kollegen, wie die Arbeit aufgeteilt werden könnte. So können Sie Ihrem Chef konkrete Vorschläge machen, wie die Neuorganisation und Verteilung aussehen könnten, wenn Sie weniger Stunden arbeiten. Damit erhöhen Sie die Chance, dass Ihr Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit akzeptiert wird.
Argument Nr. 4: Kompromisse sind denkbar
Ihr Arbeitgeber wird möglicherweise eine Reihe von Bedenken vortragen. Zeigen Sie Verständnis und die Bereitschaft zu Kompromissen. Sie könnten etwa anbieten, die Arbeitszeit in einem weniger hohen Ausmaß zu reduzieren. Oder Sie schlagen vor, die gewünschte Teilzeitregelung in einer Probephase erst einmal zu testen. Oder Sie erklären sich bereit, für eine Übergangszeit an Ihrem freien Tag per E-Mail oder Telefon erreichbar zu sein.
Argument Nr. 5: Die persönliche Weiterentwicklung kommt dem Unternehmen zugute
Wenn Sie die Arbeitszeit reduzieren wollen, um sich weiterzubilden, haben Sie ein starkes Argument. Durch das Fernstudium Psychologie, den Sprachkurs in Japanisch oder das Seminar für Kommunikation wachsen Ihre Fähigkeiten und Qualifikationen. Das erweitert nicht nur Ihre persönlichen beruflichen Möglichkeiten. Auch Ihr Betrieb profitiert von Ihren neuen Kompetenzen.
Argument Nr. 6: Selbstbewusstes Auftreten
Sie gehen nicht als Bittsteller in das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Ihr Anliegen ist gleichzeitig ein Angebot, von dem Ihr Betrieb profitieren kann: durch Ihre gesteigerte Motivation, durch eine erhöhte Produktivität, durch das positive Image eines mitarbeiterfreundlichen Unternehmens. Möglicherweise sind Sie und Ihre Fachkompetenzen für Ihre Firma von großer Bedeutung. Dann können Sie erst recht aus einer Position der Stärke heraus verhandeln.