Was ist eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag? Arten & Folgen

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Der Arbeitsvertrag ist das Fundament jeder beruflichen Tätigkeit. Ein oft unterschätzter, aber entscheidender Punkt ist die Regelung der Vertragsstrafe. Dieser Ratgeber erklärt Jobsuchenden, was eine Vertragsstrafe ist, wann sie im Arbeitsvertrag fällig wird, welche gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten – und wie Sie als Arbeitnehmer im Fall einer Forderung reagieren und Ihre Rechte wahren. Diese Vertragsstrafe kann laut BGB erhebliche Folgen haben, falls der Schuldner seine Leistung nicht erbringt.

Vertragsstrafe: Was ist das und welchen Zweck hat die Klausel im Arbeitsvertrag

Eine Vertragsstrafe ist eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldsumme, die der Arbeitnehmer (Schuldner) an den Arbeitgeber (Gläubiger) zahlen muss, wenn er schuldhaft bestimmte vertragliche Pflichten verletzt. Diese Sanktion dient als Maßnahme, um die Einhaltung des Vertrags zu gewährleisten. Der Arbeitgeber schützt sich so vor möglichen Schäden und Zuwiderhandlungen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 339, 340 und 343. Zudem regelt § 341 BGB die Möglichkeit, eine überhöhte Vertragsstrafe herabzusetzen. Dort wird die Vereinbarung für den Fall geregelt, dass eine im Vertrag festgehaltene Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird. Die Vertragsstrafe gilt als pauschalisierter Schadensersatz. Der Arbeitgeber muss keinen konkreten Schaden nachweisen. Dies kann für den Arbeitnehmer finanziell belastend sein, da der Arbeitgeber in der Regel meist direkt die Zahlung der Vertragsstrafe verlangen kann.

Typische Fälle: Wann wird eine Vertragsstrafe vereinbart? (Beispiele)

  • Nichtantritt: Der Arbeitnehmer erscheint nicht zur Arbeit.
    Beispiel: Ein neuer Mitarbeiter unterschreibt den Vertrag, kommt aber nie. Diese Klausel soll den Aufwand für die Personalsuche abdecken.
  • Vorzeitige Kündigung: fristloses Verlassen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. ‚
    Beispiel: Ein Mitarbeiter wechselt sofort zu einer anderen Firma. Diese Vereinbarung dient als Ausgleich.
  • Geheimnisverrat: Weitergabe vertraulicher Informationen.
    Beispiel: Eine Entwicklerin leitet Codes an die Konkurrenz weiter. Hier kann die Höhe besonders hoch sein.
  • Wettbewerbsverbot: Tätigkeit für direkte Konkurrenten.
    Beispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter nimmt Kunden mit. Auch hier drohen finanzielle Folgen.
  • Sonstige Pflichtverletzungen: wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen. Auch hier kann eine Strafe im Vertrag stehen.

Gesetzliche Voraussetzungen: Wann ist eine Vertragsstrafenklausel wirksam (BGB)?

Damit eine Vertragsstrafenklausel greift, verlangt das BGB (insbesondere §§ 339, 340 und 343) die Einhaltung folgender Punkte:

  • Schriftform (§ 126 BGB): Sie muss schriftlich im Vertrag stehen, sonst ist sie unwirksam.
  • Transparenz (§ 307 BGB): Der Arbeitnehmer muss erkennen, bei welchem Verstoß welche Strafe (Zahlung in welcher Höhe) fällig wird.
  • Angemessenheit: Die Höhe darf keinen Arbeitnehmer (Schuldner) übermäßig belasten.
  • Verschulden (§ 339 BGB): kein Verschulden, keine Strafe.
  • Deutlicher Hinweis: Eine klare Vereinbarung im Vertrag über die Folgen eines Falls ist unerlässlich.

Höhe der Vertragsstrafe: Was ist erlaubt – und was nicht?

Die Höhe wird im Vertrag festgelegt, doch es gibt Grenzen: Laut Rechtsprechung und BAG-Urteilen muss sie zum möglichen Schaden passen. Andernfalls kann ein Gericht sie herabsetzen (§ 343 BGB). Im Arbeitsrecht orientiert man sich häufig am Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers, um eine angemessene Höhe festzulegen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei projektbezogenen Arbeitsverträgen, kann auch die Auftragssumme als zusätzliche Bezugsgröße herangezogen werden, um die Angemessenheit der Vertragsstrafe zu bewerten. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) könnte diese Maßstäbe konkretisieren – falls ein solches Urteil vorliegt.

Vertragsstrafe: die Folgen für Arbeitnehmer

Wichtigste Folge ist die finanzielle Belastung, die erheblich ausfallen kann. Außerdem kann eine Vertragsstrafe zusätzlich zum Schadensersatz anfallen, wenn ein konkreter Schaden nachgewiesen wird (siehe nächster Abschnitt). Ein Verstoß gegen den Vertrag kann in jedem Fall teuer werden, deshalb ist sorgfältiges Vorgehen ratsam. Oft wird eine Vertragsstrafe abgezogen, bevor das Gehalt ausbezahlt wird.

Vertragsstrafe vs. Schadensersatz: der Unterschied

Eine Vertragsstrafe ist pauschal fällig und unabhängig vom Schaden. Der Arbeitgeber (Gläubiger) muss nichts beweisen. Häufig entsteht sein Anspruch schon bei einem kleinen Verstoß. Eine solche Vertragsstrafe kann auch bei grober Fahrlässigkeit eingefordert werden.

Bei einem Schadensersatz muss der Arbeitgeber den konkreten Schaden nachweisen. Dafür kann er einen Anspruch geltend machen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Man kann jedoch nicht beide Ansprüche voll einfordern. Oft wird die Vertragsstrafe auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

Unwirksame Klauseln: Wann Sie nicht zahlen müssen! (Beispiele)

Manche Vertragsstrafenklauseln sind unwirksam. Beispiele:

  • Unklare Vereinbarung: „Bei Vertragsbruch wird eine Vertragsstrafe fällig.“ Ohne konkrete Beschreibung des Falls.
  • Extrem überzogene Strafe: Zum Beispiel bei zwei Monatsgehältern für ein geringfügiges Fehlverhalten.
  • Nur mündliche Absprache: § 126 BGB fordert die Schriftform.
  • Intransparenz: Der Wortlaut ist für Laien kaum verständlich.
  • Mehrere Strafen für ein und denselben Verstoß
  • Summen, die deutlich höher sind als der zu erwartende Schaden

Ein aktuelles Urteil kann schnell neue Maßstäbe setzen. Beachten Sie daher stets die Rechtsprechung. Wer eine Vertragsstrafe entrichten soll, sollte dringend prüfen, ob die Klausel wirksam ist.

Ihre Rechte & Gegenwehr: Was tun bei einer Vertragsstrafenforderung?

Prüfen: Welche Klausel gilt und welcher Fall liegt vor?

Fristen: notieren und rasch reagieren.

Rechtsberatung: Anwalt, Gewerkschaft oder Verbraucherzentrale einschalten.

Sie sollten als Erstes einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Erklären Sie, warum die Strafe ungerechtfertigt ist (keine Schuld, unverhältnismäßige Höhe). Falls die Vertragsstrafe oder die Höhe der Vertragsstrafe aus Ihrer Sicht nicht rechtmäßig ist, argumentieren Sie entsprechend. Suchen Sie unbedingt das Gespräch, eventuell lässt sich über den Anspruch verhandeln, sodass die Strafe reduziert wird. Wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet oft ein Gericht. Urteile klären dann, ob ein Anspruch besteht. Sollten Sie vor Gericht ziehen wollen, sollten Sie vorher die Kostenfrage abschätzen.